Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte Maßnahmen durch-zuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, wenn Sie selbst die Dinge nicht mehr bewältigen können.